Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge auch in der Zeit nach Trennung und Scheidung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil
Verfahrensgang
- AG Coesfeld, 13.01.1998 - 12 F 311/97
- OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 38
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 30.04.1996 - 7 UF 214/95
Gemeinsames Sorgerecht trotz Anspruchs eines Elternteils auf Ausübung des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.1998 - 2 UF 73/98
Die nicht näher oder nicht nachvollziehbar begründete Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts durch einen Elternteil wurde entgegen der früheren Rechtsprechung nicht mehr als Hindernis im Sinne eines Vetorechts des zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht bereiten Elternteils angesehen (OLG Bamberg FamRZ 1997, 48; OLG Hamm FamRZ 1997, 48).
- OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 5 UF 29/02
Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind; Antrag auf Übertragung der …
Mangelnde Kooperationsbereitschaft bzw. Kooperationsfähigkeit stellt insoweit zwar ein Indiz dafür dar, dass die Alleinsorge eines Elternteils dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39; 1159, 1160; OLG München, FamRZ 1999, 1006, 1007; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1596 ; BGH, FamRZ 1999, 1646 ); diese Indizwirkung entfällt jedoch, wenn die fehlende Kommunikation zwischen den Eltern auf einer nicht verständlichen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruht und schädliche Auswirkungen durch diese Verweigerungshaltung auf das Kind ausgeschlossen werden können (…OLG Stuttgart a.a.O.;… BGH a.a.O.; wohl auch OLG Dresden, FamRZ 2000, 109, 110 - m.w.N. zum Meinungsstand; FamRZ 1999, 1156 ). - OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03
Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes
Ob diese Fähigkeit besteht, beurteilt sich einerseits nach dem bisherigen Verhalten der Eltern und andererseits auf Grund einer Zukunftsprognose (BayObLG, FamRZ 1997, 1553; OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39).
- OLG Köln, 25.10.1999 - 10 UF 78/99
Wirkungsdauer der für die Trennungszeit getroffenen Sorgerechtsregelung
Dabei muss sich die fehlende Bereitschaft zum Zusammenwirken auf Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung beziehen (OLG Hamm FamRZ 1999, 38 f.; Senatsbeschluss vom 19.07.1999 - 10 UF 42/99 -). - OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 536/98 b) das beantragte alleinige Sorgerecht der Mutter muß die nach aller möglichen Voraussicht beste Lösung für das Kind, dem status quo also überlegen sein (vgl. Schwab, FamRZ 1998, 462; OLG Hamm FamRZ 1999, 38).
- OLG Bamberg, 28.01.1999 - 7 UF 122/98
Erledigung des isolierten Sorgerechtsverfahrens - Fortbestand gemeinsamer …
Dieses materiell-rechtlich ursprünglich auf § 1672 BGB a.F. ausgerichtete und nunmehr nach § 1671 BGB n.F. zu beurteilende Verfahren (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 38 und Palandt, 58. Aufl., Rdn. 75 vor § 1626 BGB m.w.N.) ist nicht als in der Hauptsache erledigt anzusehen, obwohl die Parteien nach ihren insoweit übereinstimmenden Erklärungen im Anhörungstermin vor dem Senat am 12.1.1999 in ihrer Ehesache vor dem Amtsgericht Schweinfurt die dort im Scheidungsverbund alten Rechts anhängig gewordene Folgesache Sorgerecht auch hinsichtlich ihres Sohnes F. weiterbetreiben (entgegen OLG Hamm, FamRZ 1998, 1136 ). - AG Hamburg, 20.05.1999 - 275 F 183/97
Übertragung der elterlichen Sorge auf Teilbereiche ; Aufhebung der gemeinsamen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98 Das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1999, 38) hält die Aufhebung der gemeinsamen Sorge im Interesse des Kindeswohls nur dann für gerechtfertigt, wenn zwischen den Eltern erhebliche Streitigkeiten bestehen und aufgrund mangelnder Koooperationsbereitschaft zu erwarten ist, dass sich diese Konflikte nach Trennung bzw. Scheidung fortsetzen und zum Nachteil der Kinder auswirken werden.
- OLG Köln, 19.07.1999 - 10 UF 42/99 Dabei muss sich die fehlende Konsensbereitschaft wegen der Regelung des § 1687 BGB (alleinige Entscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils in alltäglichen Dingen) auf Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung beziehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 38 f.).